Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.07.2016 - 14 U 64/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25356
OLG Celle, 13.07.2016 - 14 U 64/16 (https://dejure.org/2016,25356)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.07.2016 - 14 U 64/16 (https://dejure.org/2016,25356)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 14 U 64/16 (https://dejure.org/2016,25356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Kostenerstattung für unbrauchbares Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; BGB § 249; BGB § 254
    Erstattungsfähigkeit eines vom Geschädigten eingeholten, unbrauchbaren Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 ; BGB § 249 ; BGB § 254
    Haftung des Schädigers für ein objektiv unbrauchbares Sachverständigengutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Schädiger auch ein unbrauchbares Privatgutachten bezahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung der Kosten für ein Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1262
  • NZV 2016, 4
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.02.1996 - 16 U 54/95

    Vorschäden bei Personenschäden

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.2016 - 14 U 64/16
    Wenn ein Kraftfahrzeug in einem unfallvorgeschädigten Bereich durch einen neuen Unfall betroffen ist, ist vielmehr die Darlegung des Vorschadens und dessen Reparatur im Einzelnen erforderlich (OLG Köln, NZV 1996, 241 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht, MDR 2001, 1111 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 8. Mai 2015 - Az.: 14 U 44/15; Beschluss vom 19. Mai 2016 - Az.: 14 U 4/16 - noch nicht rechtskräftig).
  • AG Hamm, 23.08.2012 - 16 C 455/11

    Mangelhaftigkeit eines privaten Gutachtens zur Abrechnung eines Unfallschadens

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.2016 - 14 U 64/16
    Zwar kann im Einzelfall angenommen werden, der Schädiger habe auch dann die Kosten für ein Sachverständigengutachten zu tragen, wenn sich ein Gutachten objektiv als unbrauchbar herausstelle, das gilt jedoch nicht, wenn der Geschädigte den Gutachter nicht zutreffend informiert, z. B. nicht über Vorschäden unterrichtet (OLG Köln, DAR 2013, 638 ff. - juris Rdnr. 3; so auch AG Freiburg, ZfSch 1986, 326; AG Hamm, DAR 2013, 335 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

    Letzteres kommt insbesondere in Betracht, wenn der Geschädigte einen erkennbar ungeeigneten Sachverständigen mit der Begutachtung betraut (Auswahlverschulden; vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 01.03.2004 - 12 U 96/03, juris Rdn. 5) oder wenn der Geschädigte gegenüber dem von ihm beauftragten Privatsachverständigen erhebliche Vorschäden verschweigt und dieser deshalb zu einem fehlerhaften Ergebnis gelangt (OLG Celle, Urteil vom 13.07.2016 - 14 U 64/16, juris Rdn 9; Senat, a.a.O. juris Rdn. 18; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, juris-PK Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 249 BGB Rdn. 224 m.w.Nw.).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - 1 U 64/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen

    Letzteres kommt namentlich in Betracht, wenn der Geschädigte einen erkennbar ungeeigneten Sachverständigen mit der Begutachtung betraut (Auswahlverschulden; vgl. etwa KG Berlin Urteil vom 01.März 2004 - 12 U 96/03, juris Rdn. 5) oder wenn der Geschädigte gegenüber dem von ihm beauftragten Privatsachverständigen erhebliche Vorschäden verschweigt und dieser deshalb zu einem fehlerhaften Ergebnis gelangt (OLG Celle Urteil vom 13.07.2016 - 14 U 64/16, juris Rdn 9; Senat a.a.O. juris Rdn. 18; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, juris-PK Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 249 BGB Rdn. 224 m.w.Nw.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 24 U 84/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Letzteres kommt insbesondere in Betracht, wenn der Geschädigte einen erkennbar ungeeigneten Sachverständigen mit der Begutachtung betraut (Auswahlverschulden; vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 01.03.2004 - 12 U 96/03, juris Rdn. 5) oder wenn der Geschädigte gegenüber dem von ihm beauftragten Privatsachverständigen erhebliche Vorschäden verschweigt und dieser deshalb zu einem fehlerhaften Ergebnis gelangt (OLG Celle, Urteil vom 13.07.2016 - 14 U 64/16, juris Rdn 9; Senat, a.a.O. juris Rdn. 18; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, juris-PK Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 249 BGB Rdn. 224 m.w.Nw.).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.05.2018 - 12 O 255/16

    Unfallregulierung

    In diesem Falle sind aber die Gutachterkosten nach OLG Celle vom 13.7.2016 zu 14 U 64/16, zit. nach juris, dort RdNr. 9, nicht ersatzfähig.
  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 26 U 67/22

    Anforderungen an die Darlegung des Wiederbeschaffungswertes eines

    Hat der Geschädigte den Gutachter - wie hier - nicht oder nicht zutreffend über Vorschäden unterrichtet, muss der Schädiger die Kosten für ein unbrauchbares Gutachten nicht tragen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13.07.2016 - 14 U 64/16, NJW-Spezial 2016, 555).
  • LG Düsseldorf, 21.03.2017 - 15 O 226/14
    Dies gilt allerdings nicht, wenn der Geschädigte selbst die Unbrauchbarkeit des Gutachtens dadurch herbeigeführt hat, dass er den Sachverständigen nicht über Vorschäden seines Fahrzeugs informiert hat (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 28.04.1997, 32 U 175/96; OLG Celle, Urteil vom 13.07.2016, 14 U 64/16, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - I-14 U 64/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58407
OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - I-14 U 64/16 (https://dejure.org/2017,58407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2017 - I-14 U 64/16 (https://dejure.org/2017,58407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - I-14 U 64/16 (https://dejure.org/2017,58407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Erwerb einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.03.2015 - XI ZR 278/14

    Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Der auf eine Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung gestützte Schadensersatzanspruch entsteht im Zeitpunkt der "rechtlichen Bindung" des Klägers an seine Beteiligungsentscheidungen, also im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses (BGH, Urteil vom 24.03.2015 - XI ZR 278/14, juris; BGH, Urteil vom 11.04.2013 - III ZR 80/12, juris; BGH, Urteil vom 01.03.2004 - II ZR 88/02, juris).

    Maßgeblich ist insoweit nicht ein etwaiges dingliches Ausführungsgeschäft, sondern der schuldrechtliche Vertragsschluss (BGH, Urteil vom 24.03.2015 - XI ZR 278/14, a.a.O.).

  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 80/12

    Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur in einem Kapitalanlagemodell tätigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Der auf eine Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung gestützte Schadensersatzanspruch entsteht im Zeitpunkt der "rechtlichen Bindung" des Klägers an seine Beteiligungsentscheidungen, also im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses (BGH, Urteil vom 24.03.2015 - XI ZR 278/14, juris; BGH, Urteil vom 11.04.2013 - III ZR 80/12, juris; BGH, Urteil vom 01.03.2004 - II ZR 88/02, juris).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einer insoweit vergleichbaren Fallkonstellation (Entscheidung vom 14.04.2013, III ZR 80/12, a.a.O.) auch nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Beitrittserklärung durch den Anleger (dort: 27.12.2000) abgestellt, sondern den Zeitpunkt der Annahmeerklärung (dort: Anfang 2001).

  • BGH, 12.01.2016 - II ZR 280/14

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erfassung auch der nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Die am 11.02.2015 anhängig gemachte Klage, die den Beklagten aufgrund von Verzögerungen im Geschäftsbetrieb des Landgerichts, die der Kläger sich nicht zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2016 - II ZR 280/14, juris), erst am 15.04.2015 zugestellt wurde, ist im Sinne des Gesetzes "demnächst" zugestellt worden.
  • OLG Köln, 05.03.2015 - 24 U 159/14

    Pflichten des Anlageberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Einer Aufklärung des Klägers in Bezug auf eine mögliche Haftung analog §§ 30, 31 GmbHG bedurfte es nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015 - I-34 U 149/14, juris; OLG Köln, Urteile vom 05.03.2015, I-24 U 159/14, juris und vom 26.02.2015 - I-24 U 112/14, juris).
  • OLG Hamm, 31.03.2015 - 34 U 149/14

    Anforderungen an die Darstellung des Haftungsrisikos des Kommanditisten einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Einer Aufklärung des Klägers in Bezug auf eine mögliche Haftung analog §§ 30, 31 GmbHG bedurfte es nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015 - I-34 U 149/14, juris; OLG Köln, Urteile vom 05.03.2015, I-24 U 159/14, juris und vom 26.02.2015 - I-24 U 112/14, juris).
  • OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 112/14

    Pflichten des Anlageberaters zur Darstellung des Haftungsrisikos des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Einer Aufklärung des Klägers in Bezug auf eine mögliche Haftung analog §§ 30, 31 GmbHG bedurfte es nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015 - I-34 U 149/14, juris; OLG Köln, Urteile vom 05.03.2015, I-24 U 159/14, juris und vom 26.02.2015 - I-24 U 112/14, juris).
  • BGH, 11.12.2014 - III ZR 365/13

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten im Rahmen der Beteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Das abstrakte Risiko, dass die Verwirklichung eines Anlagekonzepts bei Pflichtwidrigkeiten von Personen, in deren Händen die Geschicke der Anlagegesellschaft liegen, gefährdet ist, ist allgemein bekannt und stellt daher regelmäßig kein spezifisches aufklärungsbedürftiges Risiko einer Kapitalanlage dar (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2014 - III ZR 365/13, juris).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Der auf eine Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung gestützte Schadensersatzanspruch entsteht im Zeitpunkt der "rechtlichen Bindung" des Klägers an seine Beteiligungsentscheidungen, also im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses (BGH, Urteil vom 24.03.2015 - XI ZR 278/14, juris; BGH, Urteil vom 11.04.2013 - III ZR 80/12, juris; BGH, Urteil vom 01.03.2004 - II ZR 88/02, juris).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Wird der Schadensersatzanspruch, wie es hier der Fall ist, auf die Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung gestützt, ist der Anleger aufgrund der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung bereits durch den Erwerb der Kapitalanlage geschädigt, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, juris).
  • LG Düsseldorf, 08.04.2016 - 8 O 73/15

    Schadenersatzbegehren eines Kapitalanlegers nach dessen Zeichnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (8 O 73/15) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beginn der kenntnisunabhängigen

    Warum hingegen das von der Klägerseite zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.01.2017 (I-14 U 64/16) ausdrücklich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend ebenfalls für die Entstehung des Schadens auf den "Zeitpunkt der 'rechtlichen Bindung' des Klägers an seine Beteiligungsentscheidung" (a.a.O.) abstellt, jedoch eine solche Bindung des Klägers an seine Beteiligungserklärung, d.h. eine Bindung des Klägers an seine Willenserklärung nicht bereits mit Zugang der auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung, sondern erst mit dem Vertragsschluss selbst annimmt, lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2017 - L 14 U 64/16   

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https://dejure.org/2017,94479
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2017 - L 14 U 64/16 (https://dejure.org/2017,94479)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.03.2017 - L 14 U 64/16 (https://dejure.org/2017,94479)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. März 2017 - L 14 U 64/16 (https://dejure.org/2017,94479)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2017 - L 14 U 64/16
    Diese Einschätzung trifft das Gericht nach Maßgabe des § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufgrund seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeugung [vgl. u.a. BSG Urteil vom 23. April 1987, 2 RU 42/86, HV-Info 1988, Seite 1210; Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 14/99 R, SozR 3-2200, § 581 Nr. 7].

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist dies unter Berücksichtigung des in der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen Grundsatzes der regelmäßig abstrakten Schadensberechnung nur hinsichtlich solcher speziellen Fertigkeiten anzuwenden, welche nicht allein durch berufliches und länger erprobtes Fachwissen, sondern durch eine vorhandene Begabung oder durch besondere Fähigkeiten unter meist jahrelanger Übung erworben sind [vgl. u.a. BSG Urteil vom 18. Dezember 1974, 2 RU 155/74; Urteil vom 19. September 1974, 8 RU 94/73; Urteil vom 23. Juni 1983, 2 RU 13/82; Urteil vom 2. November 1999, B 2 U 49/98 R; Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 14/99 R; jeweils juris].

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2017 - L 14 U 64/16
    Dabei muss der Gesundheitsschaden sicher feststehen (Vollbeweis) und durch Einordnung in eines der gängigen Diagnosesysteme (z.B. ICD-10, DSM IV) unter Verwendung der dortigen Schlüssel exakt bezeichnet werden [vgl. Bundessozialgericht (BSG), u.a. Urteil vom 15. Mai 2012, B 2 U 31/11 R, juris].
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 94/73

    Fußball - Vertragsfußballspieler - Lizenzfußballspieler - Training -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2017 - L 14 U 64/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist dies unter Berücksichtigung des in der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen Grundsatzes der regelmäßig abstrakten Schadensberechnung nur hinsichtlich solcher speziellen Fertigkeiten anzuwenden, welche nicht allein durch berufliches und länger erprobtes Fachwissen, sondern durch eine vorhandene Begabung oder durch besondere Fähigkeiten unter meist jahrelanger Übung erworben sind [vgl. u.a. BSG Urteil vom 18. Dezember 1974, 2 RU 155/74; Urteil vom 19. September 1974, 8 RU 94/73; Urteil vom 23. Juni 1983, 2 RU 13/82; Urteil vom 2. November 1999, B 2 U 49/98 R; Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 14/99 R; jeweils juris].
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 49/98 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Erhöhung - Ballett-Tänzer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2017 - L 14 U 64/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist dies unter Berücksichtigung des in der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen Grundsatzes der regelmäßig abstrakten Schadensberechnung nur hinsichtlich solcher speziellen Fertigkeiten anzuwenden, welche nicht allein durch berufliches und länger erprobtes Fachwissen, sondern durch eine vorhandene Begabung oder durch besondere Fähigkeiten unter meist jahrelanger Übung erworben sind [vgl. u.a. BSG Urteil vom 18. Dezember 1974, 2 RU 155/74; Urteil vom 19. September 1974, 8 RU 94/73; Urteil vom 23. Juni 1983, 2 RU 13/82; Urteil vom 2. November 1999, B 2 U 49/98 R; Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 14/99 R; jeweils juris].
  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2017 - L 14 U 64/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist dies unter Berücksichtigung des in der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen Grundsatzes der regelmäßig abstrakten Schadensberechnung nur hinsichtlich solcher speziellen Fertigkeiten anzuwenden, welche nicht allein durch berufliches und länger erprobtes Fachwissen, sondern durch eine vorhandene Begabung oder durch besondere Fähigkeiten unter meist jahrelanger Übung erworben sind [vgl. u.a. BSG Urteil vom 18. Dezember 1974, 2 RU 155/74; Urteil vom 19. September 1974, 8 RU 94/73; Urteil vom 23. Juni 1983, 2 RU 13/82; Urteil vom 2. November 1999, B 2 U 49/98 R; Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 14/99 R; jeweils juris].
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2017 - L 14 U 64/16
    Diese Einschätzung trifft das Gericht nach Maßgabe des § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufgrund seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeugung [vgl. u.a. BSG Urteil vom 23. April 1987, 2 RU 42/86, HV-Info 1988, Seite 1210; Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 14/99 R, SozR 3-2200, § 581 Nr. 7].
  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 155/74

    Musikakademie - Dozent - Erwerbsfähigkeit - Nebentätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2017 - L 14 U 64/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist dies unter Berücksichtigung des in der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen Grundsatzes der regelmäßig abstrakten Schadensberechnung nur hinsichtlich solcher speziellen Fertigkeiten anzuwenden, welche nicht allein durch berufliches und länger erprobtes Fachwissen, sondern durch eine vorhandene Begabung oder durch besondere Fähigkeiten unter meist jahrelanger Übung erworben sind [vgl. u.a. BSG Urteil vom 18. Dezember 1974, 2 RU 155/74; Urteil vom 19. September 1974, 8 RU 94/73; Urteil vom 23. Juni 1983, 2 RU 13/82; Urteil vom 2. November 1999, B 2 U 49/98 R; Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 14/99 R; jeweils juris].
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